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Diese Frage wird in den rechtlichen Grundlagen in der Tat (noch) nirgends publiziert. Fakt ist aber, dass für die Aufgaben, welche den SIBE übertragen werden, genügend zeitliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine bewährte Faustregel für Betriebe, welche gem. EKAS-RL 6508 in die Kategorie 3.1 eingeteilt sind, ist die einfache Formel:
1% pro Anzahl Mitarbeitenden im Betrieb
Wenn im Unternehmen also 50 Mitarbeitende tätig sind, entspricht der Aufwand zu Beginn ca. einem 50%-Pensum. Dieser Aufwand wird sich mit der Zeit und den gesammelten Erfahrungen vermutlich verringern.